2021 05 03 NotbremseMit Erlass des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz/"Notbremse") gelten seit dem 24.04.2021 folgende Regeln für den Sport und das Sporttreiben im Saalekreis.

Sporttreiben bei Inzidenzwerten über 100:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag folgenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

  • Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden
  • für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern.
  • Die Anleitungsperson (Übungsleiter*in) muss ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung anerkannten Corona-Tests auf Anforderung vorlegen können. Nach § 28b Abs. 9 S. 1 ist hier ein negatives Testergebnis, welches mittels eines in Deutschland zugelassenen:
    • Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur professionellen Anwendung (Schnelltest) oder
    • Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zu verstehen.
    • Die jeweiligen Listen der zugelassenen Tests findet ihr unter folgendem Link: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
    • Die Art der Durchführung und Dokumentation der Testungen sind in die Hygienekonzepte der Sportvereine mit aufzunehmen.
    • Nach vorläufiger Auskunft des Gesundheitsamtes Saalekreis kann entweder ein Nachweis mit Beleg in Arztpraxen, Apotheken oder in Schnelltestzentren gemacht werden oder die Testung im Selbst-/Eigentestverfahren erfolgt mit schriftlicher Erklärung, dass der Test negativ war (qualifizierte Selbstauskunft).
    • Der LSB Sachsen-Anhalt empfiehlt seinen Vereinen die Durchführung der Selbsttest direkt vor dem Training im Vier-Augen-Prinzip. Das heißt der Selbsttest des Übungsleiters wird im Beisein eines weiteren erwachsenen Vereinsmitglieds durchgeführt, der das sichtbar negative Testergebnis mit Datum und Uhrzeit formlos mit Unterschrift bestätigt. Somit hat die das Training anleitende Person im Falle einer Kontrolle einen Beleg.
    • Vollständige Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt von der Testpflicht befreit.

Sporttreiben bei Inzidenzwerten unter 100:

Wird der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten, gelten folgende Regelungen der aktuell gültigen Landesverordnung:

  • Sportvereine können kontaktfreies Training im Freien anbieten. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen möglich.

Für den Sportbetrieb gilt weiterhin:

  • Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen.
  • Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen!

Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Sportvereine, die Arbeitnehmer beschäftigen, die ein Arbeitsentgelt erhalten und derzeit nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten können, sind gesetzlich verpflichtet (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), ihren Arbeitnehmern zweimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest anzubieten. Es reicht schon, wenn der Verein nur eine einzige Arbeitskraft (z. B. als 450-Euro-Job) beschäftigt.

Übersicht der Verordnungen des Landeskreises: https://www.saalekreis.de/de/Verordnungen-corona.html

2021 04 19 offizieller Endstand KilometersammlerDie Auswertung und Aufbereitung von knapp 54.000 Datensätzen ist nun endlich abgeschlossen. Nach weiteren Streichungen von Falsch- und Doppelmeldungen sowie weiterer Korrekturen steht nun das offizielle Endergebnis fest. Im Ranking ergeben sich nur unwesentliche Änderungen gegenüber der vorläufigen Erhebung vom 05.03.2021.
Im Rahmen unseres Wettbewerbes wurden 354.095 Kilometer erlaufen. Diese Strecke wurde von 5.325 Teilnehmenden erlaufen, 2.795 Frauen und Mädchen stehen 2.530 Männer und Jungen gegenüber. Hierbei waren alle Altersgruppen sehr ausgewogen vertreten, angefangen bei 1.304 Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) bis hin zu 34 Teilnehmenden mit mindestens 80 Lebensjahren.
Von 256 Sportvereinen des Saalekreises waren beachtliche 91 am Wettbewerb beteiligt, wobei aus allen 15 Verwaltungseinheiten jeweils mindestens zwei Vereine teilgenommen haben. Stark vertreten war die Kreisstadt mit 18, gefolgt von der Gemeinde Salzatal mit 10 Vereinen sowie Teutschenthal und Leuna mit je sieben Vereinen.
Die Abschlussbilanz zum Vereinswettbewerb kann HIER eingesehen werden.
Die finanzielle Prämierung der teilnehmenden Vereine konnte nach Zusage weiterer Mittel der Saalesparkasse und einer großzügigen Zuwendung durch die Stadtwerke Merseburg aufgestockt werden. Statt der avisierten 15 Vereine erhalten nun alle 91 teilnehmenden Vereine eine Förderung.
Sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, werden wir eine Ehrungsveranstaltung mit den ersten 25 Vereinen sowie den Sonderpreisträgern durchführen. Erst dann können wir die Prämien den Vereinen überweisen.
In dieser Woche wurden die personalisierten Urkunden für alle Teilnehmenden den Vereinen zugestellt.
Das KSB-Präsidiums und die Geschäftsstelle bedanken sich bei allen Teilnehmenden, insbesondere bei den Wettbewerbskoordinatoren in den Vereinen, für ihren Beitrag zu dieser überaus erfolgreichen Aktion.
Ein besonderer Dank geht an die Kreisverwaltung, die Saalesparkasse, die Stadtwerke Merseburg und an Merco MTW - ohne deren Unterstützung wäre die größte Breitsportveranstaltung des Saalekreises nicht möglich gewesen.

2021 04 22 AbsageHSNach Rücksprache mit der Kreisverwaltung müssen wir unseren Hauptausschuss absagen.
Hierzu die Stellungnahme des Landkreises vom 21.04.2021: „Gemäß § 2 Absatz 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV sind Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien untersagt.
Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen, planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, die nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig einem Ablaufprogramm folgen. Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 oder § 2 Abs. 7 der 11. SARS-CoV-2-EindV liegen nicht vor.
Begründung:
Zu § 2 Absatz 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV:
Es gilt ein Verbot für Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien………. Die genannten Veranstaltungen sind weder systemrelevant noch unaufschiebbar ...
Mit dem Verbot soll insbesondere der Kontakt von Menschen unterschiedlicher Einrichtungen deutlich reduziert werden. Der Infektionsschutz in den Einrichtungen selbst erfolgt über den Arbeitsschutz und wird in der Verordnung nicht geregelt. Aus diesem Grund gebietet sich im Rahmen der erforderlichen Kontaktbegrenzung auf diese Veranstaltungen zu verzichten.
Die Durchführung der angefragten Mitgliederversammlung ist somit nicht erlaubt.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat das Präsidium gemäß Artikel 2, § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für Vereine und Stiftungen beschlossen, den Hauptausschuss 2021 im schriftlichen Umlaufverfahren abzuhalten. Dieses Verfahren wird durch das Präsidium über die KSB-Geschäftsstelle zeitnah in die Wege geleitet.

2021 04 13 HauptausschussTOuAMit Schreiben vom 18.03.2021 wurden alle Delegierten zur Tagung des Hauptausschusses am Montag, dem 03.05.2021 eingeladen. Vorbehaltlich der pandemiebedingten Entwicklungen soll die Versammlung 18.00 Uhr im Schlossgartensalon Merseburg beginnen.
In seiner Sitzung am 12.04.2021 hat das KSB-Präsidium in Einklang mit den Satzungsvorschriften die endgültige Tagesordnung beschlossen. Diese wurde um den Punkt „Antrag auf Kooptierung des Sportfreundes Andreas Günther in das KSB-Präsidium“ erweitert. Weitere Anträge an den Hauptausschuss, bis zum 05.04.2021 war dies möglich, sind nicht eingegangen.
Der Antrag des KSB-Präsidiums sowie die endgültige Tagesordnung können in unserer Geschäftsstelle oder hier eingesehen werden.
Tagesordnung   -   Antrag des KSB-Präsidiums

 

 

 

2021 03 22 Basis1Nach acht Wochen endete am vergangenen Freitag das erste Basismodul der Übungsleiter-C Ausbildung des Jahres. Aufgrund der aktuellen Coronasituation wurden einige Lehrgangstage im Umfang von 25 Lerneinheiten online durchgeführt. Mit einer Mischung von Live-Meetings und Onlinephasen standen Themen wie z.B. Aufsichtspflicht und rechtliche Vereinsgrundlagen, Sportstrukturen in Deutschland, Aufbau einer Übungsstunde unter konditionellen/koordinativen Gesichtspunkten, Vermeidung von und Verhalten bei Sportverletzungen, Zielgruppenorientierte Sportvereinsarbeit sowie Kommunikation und Gruppenprozesse auf dem Programm. Insgesamt wurde das digitale Format als sehr positiv wahrgenommen. Das Verhältnis von Vortrag und Gruppenarbeit konnte, dank der Einbindung passender Lerntools, auch in der Online-Variante gut gelöst werden.
Dennoch gibt es auch praktische Themen der Ausbildung wie z.B. Bewegungslehre und motorische Lernprozesse, die sich nicht am Bildschirm umsetzen lassen. Da die geltende Eindämmungsverordnung Lehrgänge zum Erwerb der Trainerlizenz erlaubt, wurde unter Einhaltung des Hygienekonzeptes ein Präsenz-Seminar im Umfang von 20 Lerneinheiten absolviert.
Insgesamt 21 Teilnehmende aus Vereinen des Saalekreises nahmen die Gelegenheit wahr, um ihr Wissen in den o.g. Themenfeldern zu erweitern und sich für die anstehende sportartspezifische bzw. sportartübergreifende Ausbildung fit zu machen. Das ausgehändigte Teilnehmerzertifikat berechtigt nun zur Fortsetzung der Lizenzausbildung im KSB/SSB oder in den Landesfachverbänden innerhalb der nächsten zwei Jahre.
Wir bedanken uns hiermit bei den Teilnehmenden für ihre Mitarbeit und ihr Engagement für die Sportvereinsarbeit! Gleichfalls geht der Dank an die Referierenden, ohne die die Durchführung nicht gelungen wäre.
Das positive Feedback der Teilnehmenden bestärkt den KSB, unter Berücksichtigung der derzeitigen Rahmenbedingungen, durch Erweiterung des E-Learning-Angebots die Durchführung des Belended-Formates (Online- und Präsenztage) zu forcieren. So ist geplant, neben dem Basismodul auch die weitere Etappe auf dem Weg zur DOSB-Übungsleiter*in-C-Lizenz in dieser Art und Weise fortzuführen. In dem anstehenden Aufbaumodul sind noch Plätze frei, sodass Anmeldungen bis 28.03.2021 entgegen genommen werden.
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Bei allem Bedauern um die derzeitigen Einschränkungen nimmt man aus den Online-Phasen mit, dass die Digitalisierung gute Möglichkeiten bereit hält, um das eigene Spektrum, in der Zeit nach dem Lockdown, weiter zu bereichern.
Wie bereits im letzten Jahr bekommen auch alle anderen Interessenten, welche am Basismodul Nr. 1 nicht teilnehmen konnten, 2021 eine weitere Chance ihre Übungsleiter- Ausbildung zu beginnen. Im September startet ein zweiter Lehrgang, dessen Termine und Ort auf der Homepage unter Bildung veröffentlicht sind.
In der Regel können im Rahmen des Aufbaulehrgangs alle Lizenzinhaber Stunden zur Verlängerung besuchen. Angesichts der Eindämmungsverordnung sind Teilnehmer der Lizenzverlängerung jedoch nicht zugelassen, sodass wir in dem jetzigen Modul von einem Beteiligung absehen müssen. Zur Fortbildung bietet der KSB andere Präsenzlehrgänge an, deren Durchführung jedoch leider vorerst ungewiss ist:
•  Fortbildung „Fit ins Alter“ in Koop. mit dem LSB (8 LE) - Termin: 24.04.2021 - Ort: Merseburg
•  Prüferausbildung Deutsches Sportabzeichen (8 LE) - Termin: 29.05.2021 - Ort: Braunsbedra
•  Fortbildung Sportabzeichentag (4 LE) - Termin: 07.07.2021 - Ort: Merseburg
•  Fortbildung Convention Kids & Teens in Koop. mit LTV (8 LE) - Termin: 12.09.2021- Ort: Spergau
•  Fortbildung Frauensportaktionstag (4 LE) - Termin: 19.09.2021 - Ort: Merseburg
•  Fortbildung C-Lizenz sportartübergr. Breitensport (15 LE) - Termin: 19./20.11.2021 - Ort: Merseburg
Nähere Informationen zu Aus- und Fortbildungen sind auf der Homepage unter Bildung zu finden.
Im KSB-Sportberatungsbüro steht Kristin Rumi unter Tel. 03461 2494365 für Fragen zur Verfügung.

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

MuT

mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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