2021 07 26 Digital MinikidsUnser Projekt Minikids© erfreut sich auch im sechsten Projektjahr großer Beliebtheit. Mehr als 500 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren leben in den 25 Projektvereinen ihren natürlichen Bewegungsdrang aus. Seit Beginn des Jahres 2020 konnten nun auch sechs Sportvereine mit bereits bestehenden Kindersportgruppen eingebunden werden.
Die Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen wirkten sich auch auf die Projektarbeit aus. So musste das jährliche Sportfest abgesagt werden. Der hieraus resultierende Mittelübeschuss konnte, dank der unkomplizierten Zusage der Förderer, zur digitalen Ausstattung aller Minikids©-Gruppen genutzt werden.
So waren in den vergangenen Wochen und Monaten die Mitglieder*innen des KSB-Präsidiums in allen Regionen des Saalekreises unterwegs, informierten sich über die Vereinsarbeit vor Ort und übergaben natürlich die hochwertigen Digitalisierungspakete. Auf dem Bild übergibt Gabriela Bach, KSB-Vizepräsidentin für Frauensport und Gleichstellung, dem Übungsleiter des SV Zöschen, Jens Kittner, ein Digitalisierungspaket.
Die Pakete beinhalten je ein Tablet-PC mit Hülle, eine Powerbank, einen mobilen Lautsprecher mit Hülle sowie Schreibutensilien. Alles in einer tollen Laptoptasche verstaut. Diese Förderung soll den Übungsleiter*innen die Planung und Durchführung der Sportstunde erleichtern. Bereits vorinstallierte Kindersportübungen und Musik geben neue Ideen und sorgen für Abwechslung.
Einige Impressionen zu den Übergaben sind HIER aufbereitet. Der bisherige Projektverlauf ist HIER zusammengefasst.

Seit dem 17. Juni ist die 14. Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. Sie trägt dem in Sachsen-Anhalt weiter deutlich rückläufigen Infektionsgeschehen Rechnung. Die für den Sport wohl wesentlichste Erleichterung ist die Aufhebung der Testpflicht für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese schulpflichtig und zweimal pro Woche in der Schule getestet sind. Das erspart viele Testungen beim Training und Wettkampf für Kinder und Jugendliche. Ebenfalls hilfreich: Für kontaktfreien Sport und Kontaktsport gibt es keine unterschiedlichen Regelungen mehr. Generell gilt für alle öffentlichen Sportanlagen die Regel eine Person pro 10 m². Damit können jetzt doppelt so viele Sportlerinnen und Sportler wie bisher in die Sport- und Schwimmhallen.

Laut §11 „Sportstätten und Sportbetrieb“ ist der organisierte Sportbetrieb (kontaktfrei und Kontaktsport) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, einschließlich Frei- und Hallenbädern, unter Einhaltung bestimmter Maßgaben wieder vollständig möglich. Der LSB Sachsen-Anhalt begrüßt die neuen Reglungen für das Sporttreiben in den Vereinen. Lediglich für den Wettkampfbetrieb hatte man größere Lockerungen erhofft.

Hier die Auslegung der Regelungen der 14. Landesverordnung für den Sport im Einzelnen:

Belegung von Sportanlagen:
Training und Wettkämpfe im organisierten Sport (kontaktfrei und Kontaktsport) sind unter Einhaltung der Regel eine Person/je 10 m² möglich. Die Festlegung zur Höchstbelegung erfolgt durch den Betreiber der Sportanlage. Die Maximale Höchstbelegung sind 500 Personen in geschlossenen Sportanlagen und 1.000 Personen im Freien (§3 Abs. 2). Dabei bleibt die Führung von Anwesenheitslisten zur Kontaktnachverfolgung (§ 1 Abs. 3) verpflichtend (Ausnahme: Berufs- und Kadersportler*innen, Sportschüler*innen).

Testung bei Nutzung von Sportanlagen:
Weiterhin besteht Testpflicht beim Betreten der Sportanlagen für das Training in geschlossenen Räumen sowie generell bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen und im Freien. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis Vollendung 18. Lebensjahr (Laut § 2 Abs. 2), wenn diese schulpflichtig und zweimal pro Woche in der Schule getestet sind, sowie vollständig geimpfte und genesene Personen. Keine Testpflicht für alle besteht beim Training im Freien.

Zusätzliche Lockerungen ab 27. Juni möglich:
Weitere Lockerungen für den Sport regelt der § 16 „Verordnungsermächtigung“. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz an zehn aufeinanderfolgenden Tagen von unter 35 entfällt die Testpflicht für den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach §11 Abs.1, 3 und 4 mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
Da die Wirkung diese 10-Tage-Regel erst mit Veröffentlichung der Verordnung (16. Juni) beginnt, kann die Testpflicht bei Erfüllung der genannten Bedingungen frühestens ab 27. Juni entfallen. Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 gelten die vorherigen Regeln zur Testpflicht.

+++Wichtig+++:
Für alle Formen des organisierten Sportbetriebs gilt weiterhin, dass die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades die Freigabe durch den Betreiber erfordert! Auch die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist weiter sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht. Die Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, müssen zwingend eingehalten werden!
Bei Wettkämpfen und Sportveranstaltungen ist ein detailliertes Hygienekonzept notwendig.

Die Verordnung [HIER] tritt am 18. Juni 2021 in Kraft und gilt bis zum 14. Juli 2021.

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt

2021 06 16 Abschluss AusbildungWährend der Trainings-/Wettkampfbetrieb auf den Sportplätzen und in den Schwimm-/Turnhallen in den letzten Monaten brach lag, absolvierten mehr als 50 Sportfreundinnen und Sportfreunde die Übungsleiter-Ausbildung im sportartübergreifenden Breitensport. Sie nutzten die gewonnene Freizeit, um insgesamt 120 Lerneinheiten zur Ausstellung der DOSB ÜL-C-Lizenz zu erwerben.
Aufgrund der Eindämmungsverordnung wurde eine Mischung aus Präsenztagen sowie Live-Online-Meetings und Onlinephasen durchgeführt, bei der das Verhältnis von Vortrag und Gruppenarbeit stimmte, um die Teilnehmenden aktiv zu fordern und zu fördern. Zum Abschluss meisterten alle ihre mündliche wie schriftliche Prüfung, in der gezeigt wurde, das Gelernte anzuwenden. Nun stehen noch Hospitationen auf der Agenda, welche mit den Lockerungen im Sportbetrieb jedoch sicher keine große Hürde mehr darstellen.
An den vier Lehrgangsmodulen, welche im Laufe der letzten anderthalb Jahre gestartet sind, nahmen insgesamt 55 Übungsleiter*innen im Alter von 16 bis 67 Jahren aus 20 Vereinen des Saalekreises, vier Mitgliedsvereinen der Stadt Halle und drei Sportvereinen aus dem benachbarten Burgenlandkreis teil. Das Durchschnittsalter der Übungsleiter*innen Module betrug 30 Jahre. Diese „Verjüngung“ der Teilnehmenden beobachten wir in den letzten Jahren vermehrt. Auch der Anteil an Frauen im Ehrenamt stieg deutlich an. Gegebenenfalls ist dies dem Blended Learning Format der DOSB Übungsleiter-Ausbildung zu verdanken. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung und halten an der Hybrid-Variante der Ausbildungslehrgänge auch unabhängig von Corona fest.
Auf diesem Weg danken wir allen Beteiligten für ihre Unterstützung: den Referent*innen für die Wissensvermittlung, dem LSB für die Nutzung des digitalen Sport Campus, der Kreisverwaltung Saalekreis und Stadt Mücheln für die Bereitstellung der Sportanlagen sowie den Teilnehmer*innen für ihren Lernbereitschaft!
Allen Übungsleiter*innen wünschen wir bei ihrem Ehrenamt viel Freude, Energie sowie Erfolg.

 

2021 06 08 AEVO 13EindVIn den vergangenen Wochen sorgten ständig veränderte Verordnungslagen im Zusammenspiel mit fallenden Sieben-Tage-Inzidenzen für erhebliche Verwirrung. Derzeit sind die Regelungen der Verordnung zur Änderung der 13. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-​CoV-2 in Sachsen-​Anhalt vom 01.06.2021 anzuwenden.
Da nun auch im Saalekreis der Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde, gelten seit Dienstag, dem 08.06.2021 zudem die Regelungen nach § 13 Absatz 2 der Änderungsverordnung der 13. SARS-CoV-2-EindV, veröffentlicht mit der 2. Amtlichen Bekanntmachung des Landkreises vom 07.06.2021.

Vorbehaltlich einer weiteren Änderung der derzeit gültigen Verordnung sind folgende Regelungen für den Sport im Saalekreis bei einer weiterhin stabilen Inzidenz von unter 35 bis zum 29.06.2021 verbindlich.

Training im Freien und in geschlossenen Räumen
Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien, auch als Kontaktsport, ist in Gruppen mit bis zu 25 Personen möglich. Für den Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien entfällt zusätzlich unabhängig von der Inzidenz die Testpflicht für Trainer*innen. Ein Anwesenheitsnachweis ist zu führen
Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports in geschlossenen Räumen ist ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet. Die max. Zahl der Teilnehmer*innen ist hier lediglich auf eine Person je angefangene 20 Quadratmeter begrenzt. Beim Training in geschlossenen Räumen werden gültige Tests aller Teilnehmenden und Anwesenheitsnachweise vorausgesetzt. (Update 14.06.2021: Nach Rücksprache des LSB mit dem Innenministerium ist nun auch Kontaktsport in geschlossenen Räumen möglich)
Der Betreiber der Sportstätte entscheidet über die Nutzung der Umkleidekabinen und Sanitärräume. Dabei sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Wettkämpfe im kontaktfreien und im Kontaktsport
Der organisierte Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs im Freien, sprich Wettkämpfe im Freien, sind im Kontaktsport mit höchstens 30 Personen und im kontaktfreien Sport mit höchstens 200 Personen gestattet. Abweichend vom Training im Freien benötigen bei Wettkämpfen alle Trainer*in und die Verantwortlichen sowie alle am Wettkampf teilnehmenden Personen einen gültigen negativen Corona-Schnelltest.

Rehabilitationssport, Fitness- und Präventionskurse
Alle Sportvereine, die Rehabilitationssport anbieten, beachten bitte die Informationen des Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Sachsen-Anhalt:https://www.bssa.de/wp-content/uploads/2021/06/Uebersicht-zur-13.-Eindaemmungsverordnung-Stand-01.06.2021.pdf
Kurse in Fitness- und Sportstudios, in Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen stattfinden, vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise. Auch das Training in Fitnessstudios ist mit gültigem Schnelltest, Anwesenheitsnachweis und Zugangsbeschränkung von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter zulässig.

Schwimmtraining in Schwimmbädern und Schwimmhallen
Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder in Sachsen-Anhalt sind wieder offen. Somit ist reguläres Schwimmtraining für Vereine wieder möglich. Für Innenbereiche gilt allerdings eine Zugangsbeschränkung auf eine Person je 20 Quadratmeter. Es besteht Testpflicht und die Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises. Der Zutritt zu Freibädern ist ohne Test möglich.

Professionell organisierte Sportveranstaltungen
Professionell organisierten Sportveranstaltungen werden professionell organisierten Kulturveranstaltungen gleichgestellt. In geschlossenen Räumen sind dabei höchstens 250 Besucher, im Freien höchstens 500 Besucher zugelassen, gültige Schnelltest und Anwesenheitsnachweise vorausgesetzt.
Gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 wird hier zwischen Teilnehmern und Besuchern unterschieden. Daher werden bei professionell organisierten Sportveranstaltungen Teilnehmer und Besucher getrennt gezählt, also maximalen Fall Sportveranstaltungen mit 200 Teilnehmern plus 500 Zuschauern.

Wichtig
Für alle Formen des organisierten Sportbetriebs gilt auch weiterhin, dass die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades die Freigabe durch den Betreiber erfordert! Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht. Die Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, müssen zwingend eingehalten werden!

Aktuelle Verordnungen und Erlasse
Änderungsverordnung der 13. SARS-CoV-2-EindV vom 01.06.2021
2. Amtliche Bekanntmachung (Landkreis Saalekreis) vom 07.06.2021
Regelungen für Sporthallen in Trägerschaft des Saalekreises ab dem 01.06.2021

 

2021 05 29 Schluessel FranklebenDer Sport gehört zum Ort! Getreu diesem Motto errichtete die Stadt Braunsbedra mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle als Domizil des SV Friesen Frankleben. Das 3,4 Mio. Euro teure Bauwerk, das zu 50 % vom Land gefördert wurde, steht kurz vor der Nutzungsfreigabe. Zur symbolischen Schlüsselübergabe an den Verein fand sich am 29.05.2021 hoher Besuch ein. Der Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Reiner Haseloff, ließ es sich nicht nehmen, nach Frankleben zu kommen und er brachte auch seinen Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen Armin Laschet mit. Im Beisein des Landrates des Saalekreises Hartmut Handschak, des Stadtratsvorsitzenden der Stadt Braunsbedra Sven Czekalla, des Ortsbürgermeisters von Frankleben Günter Küster und der Präsidentin des KreisSportBundes Saalekreis Angela Heimbach konnte der Vorsitzende des SV Friesen Frankleben Jürgen Pohle den symbolischen Schlüssel für die neue Sportanlage von Bürgermeister Steffen Schmitz in Empfang nehmen. Nach Abschluss letzter Restarbeiten kann in Kürze nach 6jähriger Unterbrechung in Frankleben wieder Sport getrieben, insbesondere Handball gespielt werden.

„Der Sport verbindet die Gesellschaft und ist eine wichtige Voraussetzung für einen lebenswerten ländlichen Raum. Den Sport vor Ort zu halten ist eine Aufgabe, der sich das Land Sachsen-Anhalt gern stellt. Wir unterstützen unsere aktiven Kommunen bei der Schaffung der dazu notwendigen Voraussetzungen. Dem SV-Friesen Frankleben gratuliere ich zu dieser schönen Heimstätte und wünsche ihm viele sportliche Erfolge!“ so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.

Bürgermeister Steffen Schmitz äußerte: „Dass wir in Frankleben eine solche Halle bauen und so dieser Handballhochburg ein neues Heim schaffen konnten, ist eine große Leistung, an der neben der lokalen Politik, dem Sport auch unser Land mitgewirkt haben. Es ist wichtig, die kleinen Orte nicht zu vergessen und auch hier die Voraussetzungen des Zusammenlebens der Menschen zu erhalten, dafür ist der Sport unabdingbar.“

„Der Erhalt der Lebensqualität besonders in den kleinen Orten ist eine Antriebsfeder der Politik der Stadt Braunsbedra. Wenn wir uns als attraktiver Wohnstandort etablieren können, ist das eine gute Basis, den Strukturwandel zu meistern und die gesellschaftlichen Wunden, die unsere Region in den letzten Jahrzehnten erleiden musste, zu heilen.“ hob Stadtratsvorsitzender Sven Czekalla hervor.

Der Vereinsvorsitzende Jürgen Pohle nahm den Schlüssel freudig entgegen: „Wir sind dankbar und glücklich über diese neue Halle. Unsere Mitglieder mussten in den letzten Jahren viel aufopfern, um ihrem Sport nachgehen zu können. Umso mehr freuen sich alle darauf, dass die Vereinsgeschichte in Frankleben nach über 130 Jahren weitergeschrieben werden kann und die Handballtradition weiterlebt.“

Auf dem Kubak-Foto von links: Angela Heimbach (Präsidentin KreisSportBund Saalekreis), Dr. Reiner Haseloff (Ministerpräsident Sachsen-Anhalt), Steffen Schmitz (Bürgermeister Braunsbedra), Jürgen Pohle (Vorsitzender SV Friesen Frankleben), Günter Küster (Ortsbürgermeister Frankleben), Armin Laschet (Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen), Sven Czekalla (Stadtratsvorsitzender Braunsbedra)

(Quelle: Stadt Braunsbedra / SV Friesen Frankleben)

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

Sportversicherung

Logo ARAGBei Schadensfällen im Sport hier klicken. Die ARAG-Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LandesSportBund Sachsen-Anhalt sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit.

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