2021 05 04 Absage VeranstaltungenMit Beschluss des Präsidiums vom 03.05.2021 sind alle Veranstaltungen unter Federführung des KSB Saalekreis bis zum Beginn der Sommerferien abgesagt.
Die zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Verordnungen lassen sich derzeit nur ungenügend einschätzen. Wir gehen davon aus, dass wir auch im Juni/Juli mit erheblichen Restriktionen rechnen müssen. Insbesondere sehen wir diese bei der Zulassung von Zuschauern, Festlegung von Teilnehmenden-Höchstgrenzen, weiter vorherrschenden Abstands- und Kontaktverbot, Einschränkung bei der Beförderung von Kindern und Jugendlichen sowie Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Kampfrichtern und Helfern. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Hygienekonzepten sehr schwierig, da notwendige Testverfahren mit einem hohen und für uns nicht leistbaren finanziellen sowie personellen Aufwand einhergehen. Die derzeit anstehenden Planungsschritte sind mit erheblichen Kosten verbunden und somit mit einem hohen finanziellen Risiko behaftet.
Unsere Gespräche mit verschiedenen Kreisfachverbänden, Sportartverantwortlichen, Kita-Leitungen, Vereinsvorsitzenden und dem LSB ergaben einhellig größte Bedenken zur Durchführbarkeit der Veranstaltungen. Viele Funktionsträger aus Vereinen und Verbänden äußerten Zweifel, dass in nächster Zeit überhaupt ein Wettkampfbetrieb stattfinden kann. Zumal die Trainingsgrundlagen in den meisten Sportarten nicht vorhanden sind.
Gleichwohl möchten wir keine Veranstaltungen ersatzlos streichen, sondern streben eine Verschiebung an. Trotz einer relativ engen Terminkette im Spätsommer und Herbst sollte die Durchführung aller Formate möglich sein, sofern pandemiebedingte Einschränkungen dem nicht entgegenstehen.
Nachfolgend ein Überblick der abgesagten Termine und mögliche Ersatztermine.

Datum

Veranstaltung

Status

03.05.2021

KSB-Hauptausschuss

schriftliches Umlaufverfahren ab Mitte Mai

28.05.2021

Ehrungsveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes  

neuer Termin folgt

29.05.2021

Prüferausbildung Deutsches Sportabzeichen

neuer Termin eventuell im Herbst

16.06.2021

11. Merseburger Kita-Sportfest

neuer Termin 08.09.2021

26.06.2021

8. Niemberger Kita-Sportfest

neuer Termin 28.08.2021

26./27.06.2021  

14. Kreis- Kinder- und Jugendspiele

Verschiebung der Wettkämpfe auf August bis Dezember  

07.07.2021

10. Merseburger Sportabzeichentag

Ersatz im Kleinformat in Planung

10.07.2021

MINIKIDS-Sportfest in Eisdorf

neuer Termin 11.09.2021

 

2021 05 03 NotbremseMit Erlass des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz/"Notbremse") gelten seit dem 24.04.2021 folgende Regeln für den Sport und das Sporttreiben im Saalekreis.

Sporttreiben bei Inzidenzwerten über 100:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag folgenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

  • Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden
  • für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern.
  • Die Anleitungsperson (Übungsleiter*in) muss ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung anerkannten Corona-Tests auf Anforderung vorlegen können. Nach § 28b Abs. 9 S. 1 ist hier ein negatives Testergebnis, welches mittels eines in Deutschland zugelassenen:
    • Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur professionellen Anwendung (Schnelltest) oder
    • Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zu verstehen.
    • Die jeweiligen Listen der zugelassenen Tests findet ihr unter folgendem Link: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
    • Die Art der Durchführung und Dokumentation der Testungen sind in die Hygienekonzepte der Sportvereine mit aufzunehmen.
    • Nach vorläufiger Auskunft des Gesundheitsamtes Saalekreis kann entweder ein Nachweis mit Beleg in Arztpraxen, Apotheken oder in Schnelltestzentren gemacht werden oder die Testung im Selbst-/Eigentestverfahren erfolgt mit schriftlicher Erklärung, dass der Test negativ war (qualifizierte Selbstauskunft).
    • Der LSB Sachsen-Anhalt empfiehlt seinen Vereinen die Durchführung der Selbsttest direkt vor dem Training im Vier-Augen-Prinzip. Das heißt der Selbsttest des Übungsleiters wird im Beisein eines weiteren erwachsenen Vereinsmitglieds durchgeführt, der das sichtbar negative Testergebnis mit Datum und Uhrzeit formlos mit Unterschrift bestätigt. Somit hat die das Training anleitende Person im Falle einer Kontrolle einen Beleg.
    • Vollständige Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt von der Testpflicht befreit.

Sporttreiben bei Inzidenzwerten unter 100:

Wird der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten, gelten folgende Regelungen der aktuell gültigen Landesverordnung:

  • Sportvereine können kontaktfreies Training im Freien anbieten. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen möglich.

Für den Sportbetrieb gilt weiterhin:

  • Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen.
  • Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen!

Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Sportvereine, die Arbeitnehmer beschäftigen, die ein Arbeitsentgelt erhalten und derzeit nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten können, sind gesetzlich verpflichtet (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), ihren Arbeitnehmern zweimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest anzubieten. Es reicht schon, wenn der Verein nur eine einzige Arbeitskraft (z. B. als 450-Euro-Job) beschäftigt.

Übersicht der Verordnungen des Landeskreises: https://www.saalekreis.de/de/Verordnungen-corona.html

2021 04 19 offizieller Endstand KilometersammlerDie Auswertung und Aufbereitung von knapp 54.000 Datensätzen ist nun endlich abgeschlossen. Nach weiteren Streichungen von Falsch- und Doppelmeldungen sowie weiterer Korrekturen steht nun das offizielle Endergebnis fest. Im Ranking ergeben sich nur unwesentliche Änderungen gegenüber der vorläufigen Erhebung vom 05.03.2021.
Im Rahmen unseres Wettbewerbes wurden 354.095 Kilometer erlaufen. Diese Strecke wurde von 5.325 Teilnehmenden erlaufen, 2.795 Frauen und Mädchen stehen 2.530 Männer und Jungen gegenüber. Hierbei waren alle Altersgruppen sehr ausgewogen vertreten, angefangen bei 1.304 Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) bis hin zu 34 Teilnehmenden mit mindestens 80 Lebensjahren.
Von 256 Sportvereinen des Saalekreises waren beachtliche 91 am Wettbewerb beteiligt, wobei aus allen 15 Verwaltungseinheiten jeweils mindestens zwei Vereine teilgenommen haben. Stark vertreten war die Kreisstadt mit 18, gefolgt von der Gemeinde Salzatal mit 10 Vereinen sowie Teutschenthal und Leuna mit je sieben Vereinen.
Die Abschlussbilanz zum Vereinswettbewerb kann HIER eingesehen werden.
Die finanzielle Prämierung der teilnehmenden Vereine konnte nach Zusage weiterer Mittel der Saalesparkasse und einer großzügigen Zuwendung durch die Stadtwerke Merseburg aufgestockt werden. Statt der avisierten 15 Vereine erhalten nun alle 91 teilnehmenden Vereine eine Förderung.
Sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, werden wir eine Ehrungsveranstaltung mit den ersten 25 Vereinen sowie den Sonderpreisträgern durchführen. Erst dann können wir die Prämien den Vereinen überweisen.
In dieser Woche wurden die personalisierten Urkunden für alle Teilnehmenden den Vereinen zugestellt.
Das KSB-Präsidiums und die Geschäftsstelle bedanken sich bei allen Teilnehmenden, insbesondere bei den Wettbewerbskoordinatoren in den Vereinen, für ihren Beitrag zu dieser überaus erfolgreichen Aktion.
Ein besonderer Dank geht an die Kreisverwaltung, die Saalesparkasse, die Stadtwerke Merseburg und an Merco MTW - ohne deren Unterstützung wäre die größte Breitsportveranstaltung des Saalekreises nicht möglich gewesen.

2021 04 22 AbsageHSNach Rücksprache mit der Kreisverwaltung müssen wir unseren Hauptausschuss absagen.
Hierzu die Stellungnahme des Landkreises vom 21.04.2021: „Gemäß § 2 Absatz 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV sind Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien untersagt.
Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen, planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, die nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig einem Ablaufprogramm folgen. Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 oder § 2 Abs. 7 der 11. SARS-CoV-2-EindV liegen nicht vor.
Begründung:
Zu § 2 Absatz 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV:
Es gilt ein Verbot für Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien………. Die genannten Veranstaltungen sind weder systemrelevant noch unaufschiebbar ...
Mit dem Verbot soll insbesondere der Kontakt von Menschen unterschiedlicher Einrichtungen deutlich reduziert werden. Der Infektionsschutz in den Einrichtungen selbst erfolgt über den Arbeitsschutz und wird in der Verordnung nicht geregelt. Aus diesem Grund gebietet sich im Rahmen der erforderlichen Kontaktbegrenzung auf diese Veranstaltungen zu verzichten.
Die Durchführung der angefragten Mitgliederversammlung ist somit nicht erlaubt.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat das Präsidium gemäß Artikel 2, § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für Vereine und Stiftungen beschlossen, den Hauptausschuss 2021 im schriftlichen Umlaufverfahren abzuhalten. Dieses Verfahren wird durch das Präsidium über die KSB-Geschäftsstelle zeitnah in die Wege geleitet.

2021 04 13 HauptausschussTOuAMit Schreiben vom 18.03.2021 wurden alle Delegierten zur Tagung des Hauptausschusses am Montag, dem 03.05.2021 eingeladen. Vorbehaltlich der pandemiebedingten Entwicklungen soll die Versammlung 18.00 Uhr im Schlossgartensalon Merseburg beginnen.
In seiner Sitzung am 12.04.2021 hat das KSB-Präsidium in Einklang mit den Satzungsvorschriften die endgültige Tagesordnung beschlossen. Diese wurde um den Punkt „Antrag auf Kooptierung des Sportfreundes Andreas Günther in das KSB-Präsidium“ erweitert. Weitere Anträge an den Hauptausschuss, bis zum 05.04.2021 war dies möglich, sind nicht eingegangen.
Der Antrag des KSB-Präsidiums sowie die endgültige Tagesordnung können in unserer Geschäftsstelle oder hier eingesehen werden.
Tagesordnung   -   Antrag des KSB-Präsidiums

 

 

 

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

MuT

mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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