Lockerungen für den organisierten Sport (Update)

2021 03 11 10SARSEnDV UpdateLeider kursieren zurzeit viele Gerüchte und Halbwahrheiten zu den Festlegungen der 10. SARS-CoV-2-EindV hinsichtlich des Sportbetriebes. Hierzu wurden zahlreiche Fragen an uns gerichtet. In Absprache mit dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt und der Kreisverwaltung Saalekreis bitten wir um Beachtung der nachfolgenden Informationen.
Nach § 8 (Sportstätten und Sportbetrieb) der 10. SARS-CoV-2-EindV ist im Erwachsenenbereich kontaktfreies Training mit maximal fünf Personen im Freien möglich, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen kontaktfrei im Freien trainieren. Auch Rehasport kann in Gruppen von maximal fünf Teilnehmern im Freien wieder stattfinden. Die maximalen Teilnehmerzahlen schließen die betreuende Person mit ein.
Trotz des Inzidenzwertes von über 100 ist im Saalekreis der Sportbetrieb nach § 8 der 10. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich möglich. Denn nach § 13 der Landesverordnung sind die Kreise bei einer Inzidenz von über 100 nur verpflichtet die Lockerungen nach § 2 zurückzunehmen. Der für den Sport relevante § 8 der 10. SARS-CoV-2-EindV bleibt davon unberührt. Dem ist der Landkreis in seiner 4. Rechtsverordnung nachgekommen, und hat ausschließlich die Lockerungen nach § 2 zurückgenommen.
Wichtig: Die Nutzung der Sportanlagen erfordert aber zwingend die Freigabe durch den Betreiber (Eigentümer)! Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren (Stichwort Hygienekonzept) sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.
Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs gilt allerdings:
• Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht.
• Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
• Zuschauer sind nicht zugelassen
Für Irritationen hatte außerdem die Begrifflichkeit Kontaktsport/kontaktfreier Sport geführt. Die eindeutige Antwort lautet: Das Kleingruppentraining im Freien ist in allen Sportarten möglich, insofern Trainingsformen zur Anwendung kommen, die eine Gewährung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
10. SARS-CoV-2-EindV
Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
4. Rechtsverordnung Saalekreis

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

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Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

MuT

mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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