Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat die 10. SARS-CoV-2-EindV veröffentlicht. In Paragraf 8 wurden Lockerungen für den organisierten Sport festgelegt. Ab morgen (08.03.2021) ist im Erwachsenenbereich kontaktfreies Training mit maximal fünf Personen möglich, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen kontaktfrei trainieren. Auch Rehasport kann in Gruppen von maximal fünf Teilnehmern wieder stattfinden. Die maximalen Teilnehmerzahlen schließen die betreuende Person mit ein.
Wichtig: Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den Betreiber (Eigentümer).
10. SARS-CoV-2-EindV
Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
4. Rechtsverordnung Saalekreis