2020 05 28 KontaktverbotMit der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt [HIER] hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts die Einschränkungen des Sportbetriebes gelockert.
Ab dem 28.05.2020 kann auch das sportliche Training in Sport- und Schwimmhallen wieder aufgenommen werden.
Wichtig: Nach wie vor ist vor einer Inbetriebnahme der Sportanlage die Genehmigung des Trägers der Sportstätte einzuholen. Die Freigabe der Sportstätte erfolgt durch ihren Betreiber (Kommune, Verein, Privatbetreiber). Nutzungsvoraussetzung sind die Empfehlungen der jeweiligen Spitzensportverbände [HIER].
Entsprechend der Größe der Sportanlage kann der Betreiber eine Höchstbelegung festlegen. Im Gegenzug dazu entfällt die 5-Personen-Regelung für Training in Kleinstgruppen. Die Vorgaben der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und die bisherigen Hygieneanforderungen bleiben bestehen.
Sportvereinen, die planen ab dem 28.05.2020 wieder das Training in Sporthallen oder Schwimmhallen aufzunehmen zu wollen, empfehlen wir frühzeitig die erforderlichen Vorbereitungen dafür zu treffen. Dazu zählen die Kontaktaufnahme mit dem Träger der Sportanlage und die Erstellung und Einreichung eines Nutzungskonzeptes mit Vorgaben zur Einhaltung der geforderten Hygienevorschriften. Auch wer bisher mit Kleinstgruppen auf Freiluftanlagen trainiert hat, sollte sich für eine Erweiterung der Gruppenstärke mit dem betreffenden Betreiber auseinandersetzen, um eine Höchstbelegung zu vereinbaren.

2020 05 20 Corona SoforthilfeMit Blick auf das Ende der Frist zur Beantragung von Corona-Soforthilfe am 31. Mai 2020 sollten die Mitglieder des LSB nochmals fristwahrend überprüfen, Anträge auf Soforthilfe bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen.
Nach dem entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) vom 29. März 2020 können auch gemeinnützige Sportvereine und -verbände zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise Billigkeitsleistungen erhalten, soweit ihre wirtschaftliche Tätigkeit (abgebildet im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb) betroffen ist.
Das Infoschreiben des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt [HIER]
Informationen, Anträge, Kontakte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt [HIER]

 

 

2020 05 15 HA UmlaufAufgrund der Kontaktbeschränkungen im Kontext der Corona-Pandemie wurden am 18.03.2020 alle Mitglieder des KreisSportBundes Saalekreis per E-Mail über die Absage, der mit Einladung vom 12.02.2020 einberufenen Hauptausschusstagung für den 30.03.2020, informiert.
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat das Präsidium gemäß Artikel 2, § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für Vereine und Stiftungen beschlossen, den Hauptausschuss im schriftlichen Umlaufverfahren abzuhalten.
Hierzu wurden heute alle notwendigen Dokumente den Stimmberechtigten nach § 13 (Hauptausschuss - Zusammensetzung und Aufgaben) der Satzung des Kreissportbundes Saalekreis per E-Mail bzw. Briefpost zugestellt.
Mit diesem Verfahren wird die Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2019 und die Genehmigung des Haushaltsplans 2020 angestrebt und dient der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des KSB.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses haben nun bis zum 29.06.2020 Gelegenheit, ihr Recht auf Mitwirkung und demokratische Willensbildung auszuüben.

2020 05 05 Sportanlagen1Mit der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu "Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen" legt die Voraussetzungen fest, zu denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.
In Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Landesverwaltungsamt und den Kommunen Halle und Magdeburg konnten der LSB und der OSP Sachsen-Anhalt am 4. Mai folgende hilfreiche Konkretisierung der Landesverordnung in Bezug auf den Sport auf Sportanlagen im Freien erzielen, über die wir im Folgenden informieren möchten.
Das Wichtigste vorweg: Eine Nutzung von Sportanlagen im Freien ist individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen gemäß der 5. Landesverordnung erst nach vorheriger Genehmigung durch den jeweiligen Träger der Sportanlage möglich! Sportvereine, die kommunale Sportanlagen nutzen, sollten hierzu Kontakt mit ihrer jeweiligen Kommune aufnehmen, um die Bedingungen und das Antragsverfahren abzustimmen. Die Anträge können formlos gestellt werden und müssen ein Nutzungskonzept beinhalten.
Das Konzept zur Nutzung einer Sportanlage besteht aus einen Plan zur Einhaltung der Hygienevorschriften, einen Belegungsplan bei Mehrfachnutzung der Sportanlage (Wer trainiert wann, wie lange?) und ein Organisationsplan mit Benennung der Trainingsstätte, der geplanten Trainingszeit, der Anzahl der teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler sowie einen verantwortlichen Trainer oder Übungsleiter.
Maßgeblich sind dabei in jedem Fall die zehn Leitplanken des DOSB zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportreibens und die Erfüllung der geforderten zehn Voraussetzungen des Paragrafen 8 der Landesverordnung. Eine Nutzungsfreigabe wird dann durch die jeweilige Kommune direkt an den Sportverein erteilt. Sie wird im Regelfall bis zum Ende der Laufzeit der 5. Landesverordnung, also bis zum 27. Mai 2020, erteilt.
Für die Einhaltung der Vorgaben und deren Kontrolle ist der beantragende Sportverein verantwortlich. Dazu sind auf dem Freiluft-Sportgelände entsprechende Verhaltens- und Hygieneregeln auszuhängen.
Auch Vereine, die Sportanlagen anderer Träger nutzen wollen, müssen sich beim Träger der Sportanlage eine entsprechende Nutzungsgenehmigung einholen. Sportvereine, die vereinseigen Sportanlagen nutzen sind ebenfalls in der Pflicht, oben genannte Vorgaben zu erfüllen (Nutzungskonzeption mit Hygieneplan, Belegungsplan und Organisationsplan) und diese gegebenenfalls bei Kontrollen durch das Ordnungs- oder das Gesundheitsamt vorzulegen.
Alle wichtigen Informationen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt finden Sie HIER!
(Quellen: Text - LandesSportBund Sachsen-Anhalt, Bild - DOSB)

2020 04 28 Sonderprogramm BauZusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass für jeden Landkreis nur rund 90.000 Euro zur Verfügung stehen. Damit sollen zwei, maximal drei Maßnahmen pro Landkreis gefördert werden. Wegen der begrenzten Mittel empfehlen wir möglichen Antragstellern sich zunächst mit uns abzustimmen! Ansprechpartnerin ist unsere Geschäftsführerin Steffi Meyer (Telefon: 03461 2494364)!
Hier die Eckdaten des Förderprogramms:
• Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein.
• Maßnahmen bis zu 50.000 €.
• Förderquote bis zu 100%.
• Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein.
• Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden.
• Prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt.
Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular und Ansprechpartner finden Sie HIER!

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

MuT

mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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