Mit Blick auf das Ende der Frist zur Beantragung von Corona-Soforthilfe am 31. Mai 2020 sollten die Mitglieder des LSB nochmals fristwahrend überprüfen, Anträge auf Soforthilfe bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen.
Nach dem entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) vom 29. März 2020 können auch gemeinnützige Sportvereine und -verbände zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise Billigkeitsleistungen erhalten, soweit ihre wirtschaftliche Tätigkeit (abgebildet im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb) betroffen ist.
Das Infoschreiben des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt [HIER]
Informationen, Anträge, Kontakte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt [HIER]