Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass für jeden Landkreis nur rund 90.000 Euro zur Verfügung stehen. Damit sollen zwei, maximal drei Maßnahmen pro Landkreis gefördert werden. Wegen der begrenzten Mittel empfehlen wir möglichen Antragstellern sich zunächst mit uns abzustimmen! Ansprechpartnerin ist unsere Geschäftsführerin Steffi Meyer (Telefon: 03461 2494364)!
Hier die Eckdaten des Förderprogramms:
• Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein.
• Maßnahmen bis zu 50.000 €.
• Förderquote bis zu 100%.
• Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein.
• Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden.
• Prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt.
Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular und Ansprechpartner finden Sie HIER!
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