Durch die Einschränkungen im Kontext der Corona-Pandemie mussten wir seit Anfang März alle Veranstaltungen absagen. Insbesondere der Wegfall unserer traditionellen Großveranstaltungen, wie Ball des Sports, Nachwuchssportlerehrung, Kreis- Kinder- und Jugendspiele oder Kita-Sportfeste bedeutete einen erheblichen Einschnitt für den Saalekreissport.
Umso erfreulicher ist die Rücknahme von Einschränkungen zu werten, die es uns nun ermöglichen zumindest den Merseburger Sportabzeichentag im reduzierten Format durchzuführen.
Somit laden wir alle Sportabzeichen-Fans und solche die es werden wollen, am Samstag, den 04.07.2020 von 09.00 bis 13.00 Uhr zum Aktionstag Deutsches Sportabzeichen in das Merseburger Stadtstadion ein. Diese Veranstaltung wurde nach den Festlegungen der 6. SARS-CoV-2-EindV konzipiert und durch das Jugend- und Sportamt der Stadt Merseburg genehmigt.
Eine formlose Anmeldung per Telefon oder E-Mail mit Angabe von Vorname, Name, Geburtsjahr und Ankunftszeit ist erwünscht, aber nicht Bedingung. Auch die Anmeldung am Veranstaltungstag ist von 08.45 bis 11.45 Uhr möglich, solange die festgelegte Höchstzahl von 70 Teilnehmenden nicht erreicht ist. Kinder bis 14 Jahre dürfen nur mit einer volljährigen, aktiven Begleitperson teilnehmen. Detaillierte Informationen sind in der Ausschreibung nachzulesen.
Außerdem müssen alle Teilnehmenden den vollständig ausgefüllten Belehrungsnachweis vorlegen, der die Kenntnisnahme und Einhaltung unserer Verhaltens- und Hygieneregeln dokumentiert. Darüber hinaus empfehlen wir die notwendige Einzelprüfkarte schon mit den personenbezogenen Daten ausgefüllt mitzubringen. Hier ist auch an den Schwimmnachweis in geeigneter Form zu denken.
Hier noch einige nützliche Dokumente:
Leistungsübersicht Deutsches Sportabzeichen Erwachsene
Leistungsübersicht Deutsches Sportabzeichen Kinder- und Jugendliche
Schwimmnachweis
Informationen zum Datenschutz
Auch in diesem Jahr lädt der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt interessierte Sportvereine, Kreis-und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021“ ein. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu geplanten Anträgen zu stellen und sich über das Antragsverfahren auszutauschen.
Einladung - Anmeldung - Informationen des LSB
Mit der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt [HIER] hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts die Einschränkungen des Sportbetriebes gelockert.
Ab dem 28.05.2020 kann auch das sportliche Training in Sport- und Schwimmhallen wieder aufgenommen werden.
Wichtig: Nach wie vor ist vor einer Inbetriebnahme der Sportanlage die Genehmigung des Trägers der Sportstätte einzuholen. Die Freigabe der Sportstätte erfolgt durch ihren Betreiber (Kommune, Verein, Privatbetreiber). Nutzungsvoraussetzung sind die Empfehlungen der jeweiligen Spitzensportverbände [HIER].
Entsprechend der Größe der Sportanlage kann der Betreiber eine Höchstbelegung festlegen. Im Gegenzug dazu entfällt die 5-Personen-Regelung für Training in Kleinstgruppen. Die Vorgaben der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und die bisherigen Hygieneanforderungen bleiben bestehen.
Sportvereinen, die planen ab dem 28.05.2020 wieder das Training in Sporthallen oder Schwimmhallen aufzunehmen zu wollen, empfehlen wir frühzeitig die erforderlichen Vorbereitungen dafür zu treffen. Dazu zählen die Kontaktaufnahme mit dem Träger der Sportanlage und die Erstellung und Einreichung eines Nutzungskonzeptes mit Vorgaben zur Einhaltung der geforderten Hygienevorschriften. Auch wer bisher mit Kleinstgruppen auf Freiluftanlagen trainiert hat, sollte sich für eine Erweiterung der Gruppenstärke mit dem betreffenden Betreiber auseinandersetzen, um eine Höchstbelegung zu vereinbaren.
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Kontext der Corona-Pandemie wurden am 18.03.2020 alle Mitglieder des KreisSportBundes Saalekreis per E-Mail über die Absage, der mit Einladung vom 12.02.2020 einberufenen Hauptausschusstagung für den 30.03.2020, informiert.
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat das Präsidium gemäß Artikel 2, § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für Vereine und Stiftungen beschlossen, den Hauptausschuss im schriftlichen Umlaufverfahren abzuhalten.
Hierzu wurden heute alle notwendigen Dokumente den Stimmberechtigten nach § 13 (Hauptausschuss - Zusammensetzung und Aufgaben) der Satzung des Kreissportbundes Saalekreis per E-Mail bzw. Briefpost zugestellt.
Mit diesem Verfahren wird die Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2019 und die Genehmigung des Haushaltsplans 2020 angestrebt und dient der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des KSB.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses haben nun bis zum 29.06.2020 Gelegenheit, ihr Recht auf Mitwirkung und demokratische Willensbildung auszuüben.
Mit der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu "Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen" legt die Voraussetzungen fest, zu denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.
In Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Landesverwaltungsamt und den Kommunen Halle und Magdeburg konnten der LSB und der OSP Sachsen-Anhalt am 4. Mai folgende hilfreiche Konkretisierung der Landesverordnung in Bezug auf den Sport auf Sportanlagen im Freien erzielen, über die wir im Folgenden informieren möchten.
Das Wichtigste vorweg: Eine Nutzung von Sportanlagen im Freien ist individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen gemäß der 5. Landesverordnung erst nach vorheriger Genehmigung durch den jeweiligen Träger der Sportanlage möglich! Sportvereine, die kommunale Sportanlagen nutzen, sollten hierzu Kontakt mit ihrer jeweiligen Kommune aufnehmen, um die Bedingungen und das Antragsverfahren abzustimmen. Die Anträge können formlos gestellt werden und müssen ein Nutzungskonzept beinhalten.
Das Konzept zur Nutzung einer Sportanlage besteht aus einen Plan zur Einhaltung der Hygienevorschriften, einen Belegungsplan bei Mehrfachnutzung der Sportanlage (Wer trainiert wann, wie lange?) und ein Organisationsplan mit Benennung der Trainingsstätte, der geplanten Trainingszeit, der Anzahl der teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler sowie einen verantwortlichen Trainer oder Übungsleiter.
Maßgeblich sind dabei in jedem Fall die zehn Leitplanken des DOSB zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportreibens und die Erfüllung der geforderten zehn Voraussetzungen des Paragrafen 8 der Landesverordnung. Eine Nutzungsfreigabe wird dann durch die jeweilige Kommune direkt an den Sportverein erteilt. Sie wird im Regelfall bis zum Ende der Laufzeit der 5. Landesverordnung, also bis zum 27. Mai 2020, erteilt.
Für die Einhaltung der Vorgaben und deren Kontrolle ist der beantragende Sportverein verantwortlich. Dazu sind auf dem Freiluft-Sportgelände entsprechende Verhaltens- und Hygieneregeln auszuhängen.
Auch Vereine, die Sportanlagen anderer Träger nutzen wollen, müssen sich beim Träger der Sportanlage eine entsprechende Nutzungsgenehmigung einholen. Sportvereine, die vereinseigen Sportanlagen nutzen sind ebenfalls in der Pflicht, oben genannte Vorgaben zu erfüllen (Nutzungskonzeption mit Hygieneplan, Belegungsplan und Organisationsplan) und diese gegebenenfalls bei Kontrollen durch das Ordnungs- oder das Gesundheitsamt vorzulegen.
Alle wichtigen Informationen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt finden Sie HIER!
(Quellen: Text - LandesSportBund Sachsen-Anhalt, Bild - DOSB)