Mit der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu "Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen" legt die Voraussetzungen fest, zu denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.
In Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Landesverwaltungsamt und den Kommunen Halle und Magdeburg konnten der LSB und der OSP Sachsen-Anhalt am 4. Mai folgende hilfreiche Konkretisierung der Landesverordnung in Bezug auf den Sport auf Sportanlagen im Freien erzielen, über die wir im Folgenden informieren möchten.
Das Wichtigste vorweg: Eine Nutzung von Sportanlagen im Freien ist individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen gemäß der 5. Landesverordnung erst nach vorheriger Genehmigung durch den jeweiligen Träger der Sportanlage möglich! Sportvereine, die kommunale Sportanlagen nutzen, sollten hierzu Kontakt mit ihrer jeweiligen Kommune aufnehmen, um die Bedingungen und das Antragsverfahren abzustimmen. Die Anträge können formlos gestellt werden und müssen ein Nutzungskonzept beinhalten.
Das Konzept zur Nutzung einer Sportanlage besteht aus einen Plan zur Einhaltung der Hygienevorschriften, einen Belegungsplan bei Mehrfachnutzung der Sportanlage (Wer trainiert wann, wie lange?) und ein Organisationsplan mit Benennung der Trainingsstätte, der geplanten Trainingszeit, der Anzahl der teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler sowie einen verantwortlichen Trainer oder Übungsleiter.
Maßgeblich sind dabei in jedem Fall die zehn Leitplanken des DOSB zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportreibens und die Erfüllung der geforderten zehn Voraussetzungen des Paragrafen 8 der Landesverordnung. Eine Nutzungsfreigabe wird dann durch die jeweilige Kommune direkt an den Sportverein erteilt. Sie wird im Regelfall bis zum Ende der Laufzeit der 5. Landesverordnung, also bis zum 27. Mai 2020, erteilt.
Für die Einhaltung der Vorgaben und deren Kontrolle ist der beantragende Sportverein verantwortlich. Dazu sind auf dem Freiluft-Sportgelände entsprechende Verhaltens- und Hygieneregeln auszuhängen.
Auch Vereine, die Sportanlagen anderer Träger nutzen wollen, müssen sich beim Träger der Sportanlage eine entsprechende Nutzungsgenehmigung einholen. Sportvereine, die vereinseigen Sportanlagen nutzen sind ebenfalls in der Pflicht, oben genannte Vorgaben zu erfüllen (Nutzungskonzeption mit Hygieneplan, Belegungsplan und Organisationsplan) und diese gegebenenfalls bei Kontrollen durch das Ordnungs- oder das Gesundheitsamt vorzulegen.
Alle wichtigen Informationen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt finden Sie HIER!
(Quellen: Text - LandesSportBund Sachsen-Anhalt, Bild - DOSB)
Der Sport ist bereit für die schrittweise Rückkehr (29.04.2020)
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat sich am 27. April einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden und dazu gestern Abend (28. April) einen entsprechenden Beschluss gefasst. Weiterlesen
Gemeinsame Pressemitteilung des DOSB und der LSB (26.04.2020)
Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in SPORTDEUTSCHLAND aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde (LSB) Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Pressemitteilung
Sportbetrieb weiterhin ausgesetzt (17.04.2020)
Auf Grundlage der 4. Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020 sind in Sachsen-Anhalt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als zwei Personen sowie der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern bis vorerst 3. Mai 2020 untersagt.
Position zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sporttreibens (15.04.2020)
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat direkt nach Ostern der Politik in Deutschland ein Angebot unterbreitet, wie aus Sicht des organisierten Sports die schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland aussehen könnte. Weiterlesen
Hinweise zu Trinkwasserleitungen in Sportanlagen (06.04.2020)
Die notwenigen Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Infektionen haben bundesweit die Schließung von Sportstätten zur Folge. Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V. (DVQST) informiert jetzt, dass dabei der Hygiene der Trinkwasser-Installationen ein besonderes Augenmerk zu widmen sei. Der nicht gewährleistete regelmäßige Wasseraustausch erhöht das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen Keimen im Trinkwasser. Weiterlesen
LOTTO Sachsen-Anhalt richtet Corona-Hilfsfonds ein (04.04.2020)
Gute Nachrichten in auch für den Sport schwierigen Zeiten! Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu 1 Million Euro extra bereitgestellt werden. Weiterlesen
Absage aller KSB-Veranstaltungen bis 31.08.2020 (02.04.2020)
Nachdem bereits am 13.03.2020 alle KSB-Veranstaltungen bis zum 19.04.2020 abgesagt wurden, folgt nun eine weitreichende Verlängerung. Mit Beschluss des Präsidiums vom 01.04.2020 sind alle Veranstaltungen unter der Regie des KreisSportBundes Saalekreis bis einschließlich 31.08.2020 abgesagt. Dieser Schritt war unumgänglich, da die notwendigen langfristigen Planungen, insbesondere der Großveranstaltungen im Juni, mit zu vielen Risiken verbunden sind. Eine Übersicht der Veranstaltungen 2020 mit dem jeweiligen Status ist HIER (aktualisiert: 29.04.2020) zu finden.
Corona-Soforthilfe auch für Sportvereine möglich (31.03.2020)
Seit 30. März bis zum 31. Mai 2020 können Soloselbstständige und Mittelständler in Sachsen-Anhalt die sogenannte Corona-Soforthilfe beantragen. Das Land Sachsen-Anhalt stellt dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums sind auch Sportvereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb antragsberechtigt. So können beispielsweise Sportvereine, die eine Sportgaststätte betreiben, im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gaststätte durchaus Anträge auf Corona-Soforthilfe stellen. Weiterlesen
Erleichterungen im Vereins- und Insolvenzrecht beschlossen (26.03.2020)
Der Bundestag hat am 25. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Darin sind auch Erleichterungen in Bezug auf die Insolvenzhaftung für Vereine und Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen enthalten. Weiterlesen
DOSB informiert zu Lizenzverlängerungen (26.03.2020)
Das Corona-Virus hält den Sport in allen Bereichen alle in Atem. So auch in Fragen rund um die Ausstellung und Verlängerung von Lizenzen für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie das Vereinsmanagement. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat dafür jetzt eine Lösung. Weiterlesen
LSB-Fragebogen zur Corona-Hilfe an Vereine (24.03.2020)
Die drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus werden auch und gerade bei den kleinen Sportvereinen gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Der LSB Sachsen-Anhalt hat gestern allen seinen Mitgliedsvereinen, allen Landesfachverbände sowie den Kreis- und Stadtsportbünden per Mail einen Fragebogen zur ersten Erfassung/Schätzung der finanziellen Auswirkungen auf die laufende Vereins- und Verbandsarbeit zugesandt. Weiterlesen
Corona-Virus im Sport: Fragen und Anworten (19.03.2020)
Die Ausbreitung des Corona-Virus hat drastische Auswirkungen auch auf den Sport und das Sporttreiben in Deutschland. Nahezu alle Sportvereine und -verbände in Sachsen-Anhalt sind von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virusinfektion direkt betroffen. Der LSB Sachsen-Anhalt hat in Zusammenarbeit mit anderen Landesportbünden erste Antworten auf die brennendsten Fragen zusammengestellt.
FAQ´s zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Virusinfektion im Sport
Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt wird komplett eingestellt (18.03.2020)
Der LSB Sachsen-Anhalt fordert seine Mitgliedsvereine und -verbände auf, jeglichen Trainings- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen.
Bei der Forderung bezieht man sich auf die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer vom 16.03.2020, in der der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen untersagt wird und Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden sowie auf die Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020.
Absage von KSB-Veranstaltungen (17.03.2020)
Die momentane Situation hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist mit einer sehr großen Dynamik behaftet. Die in den letzten Tagen ergangenen Verordnungen von maßgeblichen Stellen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadtebene verändern die Rahmenbedingungen erheblich. Gleichwohl sind auch wir in der Verantwortung alle notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.
Somit sagen wir alle geplanten Veranstaltungen unter unserer Regie bis einschließlich 19.04.2020 ab! Über Ersatztermine werden wir zu gegebener Zeit informieren.
Unsere Geschäftsstelle bleibt weiterhin besetzt. Allerdings bitten wir von Besuchen abzusehen! Alle Mitarbeiter sind unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail) zu erreichen!
Coronavirus - Informationen für Vereine (12.03.2020)
Der Coronavirus SARS-CoV-2 ist inzwischen auch im Saalekreis angekommen. Dessen Ausbreitung hat auch Auswirkungen auf unsere Sportstrukturen und wirft bei unseren Sportvereinen viele Fragen auf. Zahlreiche Vereine und Verbände sind direkt von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virusinfektion betroffen.
Präsidium und Geschäftsstelle des KSB stehen im ständigen Austausch mit den zuständigen Stellen der Kreisverwaltung und der übergeordneten Verbände. Dabei genießt die Sorge um den Gesundheitszustand unserer 27.300 Sporttreibenden absolute Priorität. Somit bitten wir um Beachtung folgender Empfehlungen!
Aktuelle Informationen der Kreisverwaltung
Aktuelle Informationen des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt
Informationen des Deutschen Olympischen Sportbundes
Informationen Landesportal Sachsen-Anhalt