Der Sport in Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar im Lockdown. Die heute bekanntgegebene "Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" regelt im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern bis zum 31. Januar 2021 weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport. Auch der bisher zugelassene Rehabilitationssport muss bis zum 31. Januar 2021 eingestellt werden.
Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar 2021.
Die Änderungsverordnung ist HIER nachzulesen.