Die pandemiebedingten Einschränkungen haben nach wie vor großen Einfluss auf den Sportbetrieb im Saalekreis. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist vielfältigen Restriktionen unterworfen und ist von einem Normalbetrieb weit entfernt. Darüber hinaus mussten wichtige Großveranstaltungen wie der Merseburger Neujahrslauf erneut abgesagt werden. Demzufolge kann der organisierte Sport seine Funktion als soziale Institution nur bedingt ausfüllen. Konsequenz ist ein erneuter unübersehbarer Mangel an Bewegung und sozialen Kontakten.
Unter diesen ungünstigen Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger die Strukturen des organisierten Sports mit aktivierenden Maßnahmen zu beleben. Nach den überaus positiven Effekten und der überwältigenden Resonanz zu unserem Vereinswettbewerb KILOMETERSAMMLER zu Beginn des Jahres, ist eine zweite Auflage als KILOMETERSAMMLER 2.0 mit einigen Anpassungen naheliegend.
Somit rufen wir alle Sportlerinnen und Sportler unserer Region auf, sich im Zeitraum vom Samstag, den 01.01.2022 bis Sonntag, den 09.01.2022 an der Aktion KILOMETERSAMMLER 2.0 zu beteiligen. Insbesondere fordern wir die 258 Sportvereine unter dem Dach des KreisSportBundes Saalekreis auf, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger unserer Region für einen aktiven Start in das Jahr 2022 zu mobilisieren.
Bei dieser zweiten Auflage sind folgende Grundregeln zu beachten:
- Alle Bürgerinnen und Bürger des Saalekreises und darüber hinaus dürfen teilnehmen.
- Beinahe alle Fortbewegungsformen aus eigener Kraft sind erlaubt, wenn diese in geeigneter Form (Screenshot Fitness-App) nachgewiesen werden können!
- Die Aktivitäten müssen im Zeitraum vom 01.01. bis 09.01.2022 erbracht werden.
- Die erbrachte Leistung muss einem Sportverein des KSB Saalekreis zugeordnet werden.
- Die Meldung der Aktivitäten erfolgt ausschließlich online unter: www.kilometersammler.org
Mitmachen lohnt sich. Alle beteiligten Vereine erhalten pro Teilnehmenden, der für den betreffenden Verein Aktivitäten gemeldet hat, einen Betrag zwischen 1,- und 2,- € aus Mitteln der Saalesparkasse und der Stadtwerke Merseburg. Auch die Vereine mit der höchsten Mobilisierungsquote werden belohnt. Für besonders fleißige Vereine gibt es Prämien in vier Sonderwertungen. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmenden eine Urkunde.
Alle weiteren Informationen zur Aktion - HIER
Seit dem 06.12.2021 gelten in Sachsen-Anhalt strengere Corona-Maßnahmen. Mit der zweiten Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt das Land Sachsen-Anhalt die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde um. Für den Sport bleiben die meisten Regularien unverändert.
Folgende Regeln haben weiterhin Bestand: Das sportliche Training im Freien bleibt weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen kann unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und mit Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen weiter Sport getrieben werden. Auch für Sportwettkämpfe im Freien bleibt es bei der 3G-Regel.
Für den organisierten Sportbetrieb (Training und Wettkampf) in geschlossenen Räumen gilt ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell. Nur Genesene oder vollständig Geimpfte haben Zutritt. Diese 2G-Regel ist auch für die Nutzung von Umkleidekabinen beim Sport im Freien anzuwenden.
Gleichwohl sind einige Änderung zu beachten: Für Sport(groß)veranstaltungen ist ab sofort neu das 2G-Plus-Zugangsmodell verpflichtend. Dies gilt für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 200 Personen im Freien (eine Anpassung wird derzeit diskutiert). Zusätzlich zum Genesenen- oder Geimpft-Status ist eine aktuelle Testung notwendig.
Von der Testpflicht (egal ob bei 3G oder 2G-Plus) ausgenommen bleiben Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen; im Zeitraum vom 18.12.2021 bis zum 09.01.2022 (Weihnachtsferien) gilt dies abweichend nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Grundsätzlich gilt für alle Formen des organisierten Sportbetriebs: Die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln ist sichergestellt soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht. Sowohl im Trainings- als auch Wettkampfbetrieb ist eine Anwesenheits-Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung erforderlich, welche nach vier Wochen gelöscht werden muss. Die Freigabe der Sportanlage sowie die Festlegung einer Höchstbelegung erfolgt ausschließlich durch den Betreiber auf Grundlage eines Hygienekonzeptes.
Die Verordnung ist bis einschließlich 23.12.2021 gültig. Für individuelle Beratungen und fallbezogene Handlungsempfehlungen steht die KSB-Geschäftsstelle zur Verfügung.
Informationen Landesportal - Informationen Landkreis
Ehrenamt und freiwilliges Engagement sind Grundlage einer aktiven und solidarischen Gesellschaft. Dies gilt im Besonderen für den organisierten Sport im Saalekreis mit seinen 259 ehrenamtlich geführten Vereinen. Hier engagieren sich mehrere tausend Sportlerinnen und Sportler über das eigentliche Sporttreiben hinaus.
Diese Frauen und Männer erbringen durch ihr unentgeltliches Wirken einen unschätzbaren Mehrwert für unsere Gesellschaft. Sie sorgen u. a. dafür, dass tausende Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll verbringen, betreut und gefördert werden. Sie sorgen dafür, dass 27.000 organisierte Sportlerinnen und Sportler sich in der Freizeit sportlich betätigen, um ihre Gesundheit zu verbessern oder zu erhalten. Sie sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger des Saalekreises im Sportverein eine Familie, Freundschaften oder ein zweites Zuhause finden.
Zum heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes gilt unser Dank allen Männern und Frauen, die oft im Verborgenen „den Laden am Laufen halten“ - ob als Vereinsvorstand, Übungsleiter, Trainer, Betreuer, Mannschaftsleiter, Abteilungsleiter, Platzwart, Sporthelfer oder als „gute Seele des Vereins“.
VIELEN DANK FÜR EUER ENGAGEMENT!
Wie das Ministerium für Inneres und Sport des Landes dem LSB Sachsen-Anhalt heute mitteilte, gilt nach einer Abstimmung mit dem für die Eindämmungsverordnung federführend zuständige Gesundheitsministerium für Umkleidekabinen beim Sport im Freien doch die 2G-Regel. Es haben also nur Genesene und Geimpfte Zutritt zu den Umkleideräumen. Wir bitten unsere Mitgliedsvereine um Berücksichtigung!
Auf die Frage, ob Bedenken gegen die Anwendung der 3G-Regel bei der Nutzung von Umkleidekabinen im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb im Freien bestehen, hat das Gesundheitsministerium dem Sportministerium jetzt Folgendes mitgeteilt:
„In Umkleidekabinen in geschlossenen Räumen gilt auch beim Sport im Freien das verpflichtende 2-G-Zugangsmodell nach § 2a der 15. SARS-CoV-2-EindV. Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 der 15. SARS-CoV-2-EindV ist der organisierte Sportbetrieb nach § 11 Abs. 1 und 3 bis 5 der 15. SARS-CoV-2-EindV in geschlossenen Räumen nur im Rahmen des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells zulässig.
Begrifflich handelt es sich dabei nicht nur um die sportliche Betätigung, sondern um den „Sportbetrieb“. Darunter fällt auch die Nutzung der Umkleiden. In den Umkleidekabinen besteht zwischen Personen, die sich mitunter auf weitläufigen Sportanlagen nicht oder nur kurz begegnen, eine körperliche Nähe, die besonders in geschlossenen Räumen das Infektionsrisiko erhöht.“
Am vergangenen Wochenende wurde der letzte Bildungslehrgang für Übungsleiter*innen in diesem Jahr durchgeführt. Beim Kompaktlehrgang am 26./27.11.2021 in Merseburg sammelten die Teilnehmenden die notwendigen 15 Fortbildungsstunden für die Verlängerung ihrer C-Lizenzen. Insgesamt 24 Vereine aus dem Saalekreis, dem Burgenland, der Stadt Halle und dem Kreis Anhalt-Bitterfeld sowie der Börde entsendeten 44 Übungsleiter*innen im Alter von 24 bis 80 Jahren. Aufgrund des hohen Interesses wurde diese Veranstaltung als Doppellehrgang konzipiert und letztlich wegen der Hygieneauflagen sogar in drei voneinander getrennten Gruppen durchgeführt. Durch die Aufteilung konnten schließlich nicht nur die Corona-Regeln eingehalten, sondern auch die Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden von den Referierenden berücksichtigt werden. Unter 3G-Regeln und zusätzlicher Testung aller Teilnehmenden wurde ein Gefühl von Sicherheit verschafft und allen ein interaktives Weiterbildungsangebot ermöglicht.
In Summe besuchten in diesem Jahr trotz der Umstände knapp über 200 Teilnehmende die Bildungsveranstaltungen im Saalekreis. Darunter erwarben 25 Sportfreund*innen ihre ÜL-Lizenz in der ersten Lizenzstufe. Dieses umfangreiche Programm beinhaltete zahlreiche Kurse in Eigenregie, aber auch Kooperationsangebote mit dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt sowie den ansässigen DLRG OG Geiseltalsee und Leuna-Merseburg. Neben dem Fokus auf der ÜL-Tätigkeit im sportartübergreifenden Breitensport standen bei den Fortbildungen Themen wie “Fit ins Alter“, „Familienfreundlicher Sportverein“ oder unsere Aktionstage „Deutsches Sportabzeichen“ und „Frauensport“ auf der Agenda. Wir danken in diesem Zuge nochmals allen Übungsleiter*innen und Referent*innen für ihr Engagement sowie dem Landkreis Saalekreis für die Unterstützung.
Der KreisSportBund Saalekreis wünscht allen Übungsleiter*innen weiterhin viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit im Sport und freut sich auf weitere „Wissenshungrige“ im neuen Jahr!
Alle Lehrgangstermine für 2022 sind bereits auf der Website unter Bildung veröffentlicht.