Die am 31.03.2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung enthält keinen Paragrafen zum Sport mehr. Das heißt, dass das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt seit Sonntag wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich ist. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen ist es im Rahmen ihres Hausrechts jedoch möglich, Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen. Ansonsten gibt es lediglich die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.
Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt laut Paragraf 2 der Verordnung nur noch in bestimmten Bereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser oder dem Öffentlichen Personennahverkehr.
Die von der Landesregierung im Umlaufverfahren beschlossene 17. Eindämmungsverordnung tritt am 03.04.2022 in Kraft und gilt bis zum 30.04.2022.